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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit uns gelten folgende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Die darin gemachten Angaben über Preise, Maße, Gewichte, Beleuchtungsstärke, Stromverbrauch, Lieferfristen usw. gelten nur angenähert, die verbindliche Ausführung liegt erst nach Erstellung der 1:1 Zeichnung und der technischen Auftragserklärung fest. Bei Aufträgen, die einschließlich Montage angeboten oder verkauft werden, versteht sich der Preis grundsätzlich ohne die niederspannungsseitige Installation, sowie ohne die Gestellung eines evtl. notwendigen Montagegerüstes. Etwa anfallende Maurer-, Verputz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten. An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schaltbildern, Entwürfen und anderen Unterlagen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird, oder auf Verlangen, an uns zurückzugeben. Für Skizzen, Entwürfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller über.

Bestellung und Auftragsbestätigung
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Einholung der baupolizeilichen oder sonstigen Genehmigungen ist Sache des Bestellers. Bestellungen können nach Auftragsbestätigung vom Besteller nicht mehr rückgängig gemacht werden. Nachträgliche Änderungen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die Fertigung und Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Wird gemäß Umfang und Größe einer Werbeanlage eine statische Berechnung notwendig, wird diese von uns erstellt und gesondert berechnet. Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß unserem Angebot bzw. unserer Auftragsbestätigung ausgeführt werden kann, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Falle ausgeschlossen. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen, gelten als Auftragserweiterungen.

Lieferfrist
Die angegebene Lieferfrist beginnt erst an dem Tag, an dem der Auftrag in allen Punkten mit dem Auftraggeber einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung. Für Lieferverzögerungen oder- Beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfall eines wichtigen Arbeitsstückes, Aufruhr, Aufstände, Streik, Aussperrungen usw. oder sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie berechtigen den Besteller nicht, Aufträge zurückziehen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.

Lieferungen und Versand
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Die Versandart wird, wenn keine besonderen Anweisungen vorliegen, nach unseren Ermessenen festgelegt. Teillieferungen sind zulässig. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in € zu den am Tag der Lieferung gestellten Preisen, etwaigen Teuerungszuschläge, vereinbarten Nachlässen und sonstige Bedingungen. Für den Transport von Leuchtröhren jeder Art (auch Ersatzsysteme), tragen wir auf Wunsch gegen eine Prämie von 3 % vom Röhrenbruttowert zu lasten des Bestellers das Transportbruchrisiko. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Die Sendung ist bei Eintreffen durch den Empfänger zu untersuchen. Ist eine versicherte Sendung unterwegs beschädigt worden, so muss der Besteller uns innerhalb von 5 Tagen den Schaden melden, nachdem er die zur Feststellung des Transportschadens handelsüblichen Maßnahmen getroffen hat, andernfalls trägt er etwaige nachteilige Folgen. Auf Anforderungen sind uns die notwendigen Unterlagen für den Schadensersatzanspruch auf Kosten des Bestellers beizubringen. Versand- oder Montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Tagen nicht angenommen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert und in Rechnung gestellt.

Verpackung
Packmaterial wird billigst berechnet. Kisten, Kartons und Folienverpackungen sind Einwegverpackungen und können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben werden.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zu leisten: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei höheren Beträgen sind: 1/3 der Gesamtsumme sofort bei Auftragserteilung, 1/3 der Gesamtsumme sofort bei Versandbereitschaft, bzw. vor Montage, 1/3 der Gesamtsumme 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung der Gesamtauftragssumme bei Auftragserteilung wird ein Skonto von 2% gewährt. Diskontspesen und Einzugskosten gehen zu lasten der Akzeptanten. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Zinsen berechnet, mindestens aber 1% für jeden angefangenen Monat, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.

Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, ferner dann, wenn einzelne oder sämtlich Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Lieferungen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Bei Zahlungsverzug ist der Wiederverkäufer verpflichtet, auf Anforderung die Adresse seiner Schuldner und die Höhe der betreffenden Forderungen bekannt zu geben. Etwaige Kosten für Interventionen oder Inkasso trägt der Besteller. Bei Weiterveräußerung des auf unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Kaufgegenstandes bzw. der Kaufgegenstände an Dritte- gleichgültig ob Weiterverkauf oder Einbau in Bauwerken oder Grundstücken- wird die Forderung des Käufers gegen den Dritten bis zur Höhe des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns abgetreten. Kommt der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, wird die Forderung gegen den Dritten über den Betrag des Kaufpreises hinaus bis weiter zu dem zusätzlichen Betrag unseres Verzugsschadens an uns abgetreten. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, sofort dem Dritten die Forderungsabtretung bekannt zu geben.

Gewährleistung
Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Leuchtstofflampen und Glühlampen) übernehmen wir eine Garantie von 12 Monaten, sofern zur Auftragsausführung eine Lieferzeit von mindestens 4 Wochen (gerechnet nach 3.) zur Verfügung stand und sofern die aufkommenden Schäden auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Für Leuchtröhren gilt die Garantiefrist von 12 Monaten nur, sofern eine durchschnittliche Betriebsdauer von täglich 10 Stunden nicht überschritten wurde. Eine Gewährspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht von uns bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird oder die von uns gelieferten Erzeugnisse von dritter Seite nicht vorschriftsgemäß eingebaut oder beim Besteller ordnungsgemäß betrieben worden sind und außerdem, wenn ein von uns nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage vorgenommen hat. In Garantiefällen wird, wenn das beanstandete Teil spesenfrei eingesandt wird, kostenlos Ersatz geliefert. Demontage-, Montage-, Fracht- und sonstige in diesem Zusammenhang anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Reparaturarbeiten wird eine Garantie für Farbgleichheit nicht gegeben. Die erst bei De- bzw. Wiedermontage erkennbaren Verschleißschäden sind nicht Bestandteil unserer Angebote für Reparaturen bzw. Überholungen. Für Ersatzlieferungen (kostenlos oder gegen Berechnung) endet die Garantiefrist mit der für die Erstlieferung festgestellten Frist. Wir sind berechtigt, die Richtigkeit von Gewährleistungsansprüchen durch unsere Monteure nachprüfen zu lassen. Ergibt sich kein Recht zur Inanspruchnahme der Gewährspflicht, so trägt der Besteller die Prüfungskosten. Für die Tragfähigkeit der vorhandenen Fundamente bzw. Unterkonstruktionen übernehmen wir weder Garantie noch Haftung. Dies ist Sache des Bestellers. Dachverwahrungen sind grundsätzlich bauseitige Leistungen. Für Schäden an der Dachhaut oder daraus entstehende Folgeschäden haften wir nicht.

Mängelrüge
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge werden wir die mangelhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen und durch einwandfreie Ware ersetzen. Stattdessen können wir dem Besteller in geeigneten Fällen den Minderwert gutschreiben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz der Konventionalstrafen sind ausgeschlossen. Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Essen. Für alle Streitigkeiten ist Gerichtsstand ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht Essen. Bei Minderkaufleuten im Sinne §4 HGB oder sonstigen Personen ohne Kaufmannseigenschaften ist für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, das Amtsgericht Essen zuständig.

Erfüllungsort und Gerichtsstandklausel
Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich verlegt, ist als Gerichtsstand Essen vereinbart. Alle Lieferungen erfolgen aufgrund der vorstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind unwirksam.

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