| Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Für den Geschäftsverkehr mit uns gelten folgende Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen
Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Die darin gemachten Angaben über Preise,
Maße, Gewichte, Beleuchtungsstärke, Stromverbrauch, Lieferfristen usw. gelten
nur angenähert, die verbindliche Ausführung liegt erst nach Erstellung der 1:1
Zeichnung und der technischen Auftragserklärung fest. Bei Aufträgen, die
einschließlich Montage angeboten oder verkauft werden, versteht sich der Preis
grundsätzlich ohne die niederspannungsseitige Installation, sowie ohne die
Gestellung eines evtl. notwendigen Montagegerüstes. Etwa anfallende Maurer-,
Verputz-, Stemm- und Dachdeckerarbeiten sind im Preis ebenfalls nicht enthalten.
An unseren Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schaltbildern, Entwürfen und
anderen Unterlagen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, wenn ein Auftrag nicht
erteilt wird, oder auf Verlangen, an uns zurückzugeben. Für Skizzen, Entwürfe
und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdrücklich verlangt
werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht
erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller
über.
Bestellung und Auftragsbestätigung
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die
Einholung der baupolizeilichen oder sonstigen Genehmigungen ist Sache des
Bestellers. Bestellungen können nach Auftragsbestätigung vom Besteller nicht
mehr rückgängig gemacht werden. Nachträgliche Änderungen gehen zu Lasten des
Bestellers. Für die Fertigung und Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung
maßgebend. Wird gemäß Umfang und Größe einer Werbeanlage eine statische
Berechnung notwendig, wird diese von uns erstellt und gesondert berechnet.
Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag aus konstruktiven oder
materialtechnischen Gründen nicht gemäß unserem Angebot bzw. unserer
Auftragsbestätigung ausgeführt werden kann, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Falle
ausgeschlossen. Notwendige Änderungen, auch aufgrund behördlicher Auflagen,
gelten als Auftragserweiterungen.
Lieferfrist
Die angegebene Lieferfrist beginnt erst an dem Tag, an dem der Auftrag in allen
Punkten mit dem Auftraggeber einwandfrei geklärt ist. Dazu gehört auch die
Leistung der vereinbarten Anzahlung. Für Lieferverzögerungen oder-
Beschränkungen, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Ausfall eines
wichtigen Arbeitsstückes, Aufruhr, Aufstände, Streik, Aussperrungen usw. oder
sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung. Sie
berechtigen den Besteller nicht, Aufträge zurückziehen oder
Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
Lieferungen und Versand
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Die Versandart
wird, wenn keine besonderen Anweisungen vorliegen, nach unseren Ermessenen
festgelegt. Teillieferungen sind zulässig. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk
oder Lager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in €
zu den am Tag der Lieferung gestellten Preisen, etwaigen Teuerungszuschläge,
vereinbarten Nachlässen und sonstige Bedingungen. Für den Transport von
Leuchtröhren jeder Art (auch Ersatzsysteme), tragen wir auf Wunsch gegen eine
Prämie von 3 % vom Röhrenbruttowert zu lasten des Bestellers das
Transportbruchrisiko. Wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen
ist. Die Sendung ist bei Eintreffen durch den Empfänger zu untersuchen. Ist eine
versicherte Sendung unterwegs beschädigt worden, so muss der Besteller uns
innerhalb von 5 Tagen den Schaden melden, nachdem er die zur Feststellung des
Transportschadens handelsüblichen Maßnahmen getroffen hat, andernfalls trägt er
etwaige nachteilige Folgen. Auf Anforderungen sind uns die notwendigen
Unterlagen für den Schadensersatzanspruch auf Kosten des Bestellers
beizubringen. Versand- oder Montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller
innerhalb von 5 Tagen nicht angenommen wird, wird auf Kosten und Gefahr des
Bestellers eingelagert und in Rechnung gestellt.
Verpackung
Packmaterial wird billigst berechnet. Kisten, Kartons und Folienverpackungen
sind Einwegverpackungen und können weder zurückgenommen noch gutgeschrieben
werden.
Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind zu leisten: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei höheren Beträgen sind: 1/3 der
Gesamtsumme sofort bei Auftragserteilung, 1/3 der Gesamtsumme sofort bei
Versandbereitschaft, bzw. vor Montage, 1/3 der Gesamtsumme 8 Tage nach
Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung der Gesamtauftragssumme bei Auftragserteilung
wird ein Skonto von 2% gewährt. Diskontspesen und Einzugskosten gehen zu lasten
der Akzeptanten. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei
Zielüberschreitung werden bankübliche Zinsen berechnet, mindestens aber 1% für
jeden angefangenen Monat, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen
den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden Forderungen, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen
Verträgen, unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden, ferner dann, wenn einzelne oder
sämtlich Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Saldo
gezogen und anerkannt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Lieferungen im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere
die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Bei
Zahlungsverzug ist der Wiederverkäufer verpflichtet, auf Anforderung die Adresse
seiner Schuldner und die Höhe der betreffenden Forderungen bekannt zu geben.
Etwaige Kosten für Interventionen oder Inkasso trägt der Besteller. Bei
Weiterveräußerung des auf unserer Auftragsbestätigung aufgeführten
Kaufgegenstandes bzw. der Kaufgegenstände an Dritte- gleichgültig ob
Weiterverkauf oder Einbau in Bauwerken oder Grundstücken- wird die Forderung des
Käufers gegen den Dritten bis zur Höhe des in der Auftragsbestätigung
ausgewiesenen Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns abgetreten.
Kommt der Käufer mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, wird die Forderung
gegen den Dritten über den Betrag des Kaufpreises hinaus bis weiter zu dem
zusätzlichen Betrag unseres Verzugsschadens an uns abgetreten. Im Verzugsfalle
sind wir berechtigt, sofort dem Dritten die Forderungsabtretung bekannt zu
geben.
Gewährleistung
Für Lichtwerbeanlagen (ausgenommen Leuchtstofflampen und Glühlampen) übernehmen
wir eine Garantie von 12 Monaten, sofern zur Auftragsausführung eine Lieferzeit
von mindestens 4 Wochen (gerechnet nach 3.) zur Verfügung stand und sofern die
aufkommenden Schäden auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Für Leuchtröhren gilt die Garantiefrist von 12 Monaten nur, sofern eine
durchschnittliche Betriebsdauer von täglich 10 Stunden nicht überschritten
wurde. Eine Gewährspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage
nicht von uns bezogenes Betriebsgerät oder Zubehör verwendet wird oder die von
uns gelieferten Erzeugnisse von dritter Seite nicht vorschriftsgemäß eingebaut
oder beim Besteller ordnungsgemäß betrieben worden sind und außerdem, wenn ein
von uns nicht autorisiertes Unternehmen Eingriffe in die Anlage vorgenommen hat.
In Garantiefällen wird, wenn das beanstandete Teil spesenfrei eingesandt wird,
kostenlos Ersatz geliefert. Demontage-, Montage-, Fracht- und sonstige in diesem
Zusammenhang anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei
Reparaturarbeiten wird eine Garantie für Farbgleichheit nicht gegeben. Die erst
bei De- bzw. Wiedermontage erkennbaren Verschleißschäden sind nicht Bestandteil
unserer Angebote für Reparaturen bzw. Überholungen. Für Ersatzlieferungen
(kostenlos oder gegen Berechnung) endet die Garantiefrist mit der für die
Erstlieferung festgestellten Frist. Wir sind berechtigt, die Richtigkeit von
Gewährleistungsansprüchen durch unsere Monteure nachprüfen zu lassen. Ergibt
sich kein Recht zur Inanspruchnahme der Gewährspflicht, so trägt der Besteller
die Prüfungskosten. Für die Tragfähigkeit der vorhandenen Fundamente bzw.
Unterkonstruktionen übernehmen wir weder Garantie noch Haftung. Dies ist Sache
des Bestellers. Dachverwahrungen sind grundsätzlich bauseitige Leistungen. Für
Schäden an der Dachhaut oder daraus entstehende Folgeschäden haften wir nicht.
Mängelrüge
Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 8 Tage nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge
werden wir die mangelhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen
und durch einwandfreie Ware ersetzen. Stattdessen können wir dem Besteller in
geeigneten Fällen den Minderwert gutschreiben. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere auf Schadensersatz der Konventionalstrafen sind ausgeschlossen.
Handelsübliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar
und berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Essen. Für alle Streitigkeiten ist
Gerichtsstand ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes das Amtsgericht
Essen. Bei Minderkaufleuten im Sinne §4 HGB oder sonstigen Personen ohne
Kaufmannseigenschaften ist für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens
(§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, das Amtsgericht Essen zuständig.
Erfüllungsort und Gerichtsstandklausel
Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der
Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich verlegt, ist als Gerichtsstand Essen
vereinbart. Alle Lieferungen erfolgen aufgrund der vorstehenden Bedingungen.
Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen einverstanden. Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie
schriftlich bestätigt sind. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers
sind unwirksam.
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